Ausbildung zum Mediator / zur Mediatorin

Ausbildung Mediator / Mediatorin

"Wir selbst müssen der Wandel sein, den wir in der Welt sehen wollen."

(Mahatma Gandhi)

A. Die Ausbildung zum Mediator/Mediatorin 

Die Ausbildung erfüllt die Anforderungen des Mediationsgesetzes (MediationsG) und seiner Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) und endet mit dem „Zertifikat Mediator/Mediatorin“. Dieses Zertifikat können Sie für den Erwerb des Titels „Zertifizierter Mediator“ (gemäß MediationsG) nutzen. Ebenso erfüllt sie für Rechtsanwälte die Voraussetzungen des § 7a BORA. Ein persönlicher Mehrwert für Sie zeigt sich im Nutzen und in den Vorteilen der Ausbildung. 

Nutzen und Vorteile der Mediationsausbildung des ITM, u.a.:

 

  • Sie aktivieren ihre stillen Reserven und Talente für einen gelingenden Umgang miteinander.
  • Sie bauen ihre kommunikativen Qualitäten aus.
  • Sie gewinnen neue berufliche und soziale Kompetenzen.
  • Sie erweitern ihre Steuerungskompetenz in komplexen Gesprächs- und Konfliktsituationen.
  • Sie können mit bewährten Techniken Eskalationen verhindern, entflechten und konfliktpräventiv handeln.
  • Sie eröffnen neue Handlungsspielräume zwischen den Konfliktbeteiligten.
  • Sie ermöglichen konstruktive und kooperative Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse.
  • Sie fördern eine beziehungsschonende Umgangs- und Begegnungskultur.
  • Sie machen die konstruktiven Wirkungen eines Konfliktes erfahrbar.
  • Sie können Geschäftsbeziehungen aufrecht erhalten und zu Netzwerken über Berufsgrenzen hinaus beitragen.
  • Sie tun etwas für ihre Gesundheit und erhalten ihre Arbeitskraft.
  • Sie erfahren neue Perspektiven und Chancen zur eigenen Transformation.

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Ausbildungsinhalte im Detail

 

 

Zeitrahmen

120 Stunden: Verteilt auf fünf fortlaufende Monate, pro Monat ein Modul, jeweils Freitag bis Sonntag, 9.00 bis 18.00.

Alle im www. des ITM erwähnten Stunden sind Zeitstunden = 60 Minuten.

Ort

München: Salesianum, St. Wolfgangsplatz 11, 81669 München, alle S-Bahnen Rosenheimer-Platz

Dozenten

Ulrike Weber und Andreas Heintz 

Investition (Kosten)

3.800 € für die 120-stündige Ausbildung, fällig 3 Tage vor Beginn.

MwSt. entfällt aufgrund Befreiung nach § 4 Nr. 21a; bb UStG. Im Preis enthalten sind Lehrgangs- und Arbeitsunterlagen, Getränke und kleine Stärkungen. 

zu Terminen

 

Nach der Ausbildung

Sie erhalten ein ganz persönliches Feedback. Mit umfasst ist eine kostenfreie Online-Beratung in Mediationsfragen für die Dauer von drei Jahren. Auf Wunsch begleitet Sie ein Mitglied des Ausbildungsteams bei Ihrer ersten Mediation als Co-MediatorIn. 

 

B. Verbandslizenzierung

Für eine Verbandslizenzierung benötigen Sie neben 5 Falldokumentationen und Supervisionsnachweisen insgesamt 200 Stunden Ausbildung. Ob Sie eine Verbandslizenzierung anstreben wollen, können Sie vor, während oder nach der 120-Stunden-Ausbildung entscheiden.Die über die 120 Stunden-Ausbildung hinausgehenden zusätzlich notwendigen 80 Stunden können Sie erbringen durch 

  • zwei Vertiefungsmodule ihrer Wahl (á 15 Std. = 30 Std.)
  • das Vertiefungsmodul Supervision (30 Std.)
  • das Modul Intervision (20 Std.).

Die wesentlichen Elemente der Vertiefungsmodule sind in der 120-Stunden-Ausbildung bereits grundgelegt. Das Angebot für die Vertiefungsmodule:

 

Vertiefungsmodul: Vertiefungstechniken in Anwendungsbereichen der Mediation (15 Std) 
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Vertiefungsmodul: Wirtschaftsmediation (15 Std.):
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Vertiefungsmodul: Familienmediation (15 Std.): 
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Vertiefungsmodul: Mediation in Erbangelegenheiten/Unternehmensnachfolge (15 Std.):
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Vertiefungsmodul: Supervision und Mediationsanaloge Supervision (30 Std.) :
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Modul Intervision: (20 Std.). Die 20 Stunden Intervision wählen die Teilnehmer nach Zeit und Ort selbst. Die Teilnehmer treffen sich in eigener Regie als Übungs- und Reflexionsgruppen zu eigenverantwortlicher Arbeit an mediationsbezogenen Themen. Sie dokumentieren die Ergebnisse und legen die Dokumentation dem ITM zur Anerkennung vor. Gebühren/Honorare seitens des ITM entstehen nicht. Ob die Möglichkeit der Intervision innerhalb der 200 Stunden weiterhin bestehen bleibt, wird noch von verschiedenen Berufsverbänden entschieden.

 

C. Fortbildung

Alle Vertiefungsmodule gemäß B. sind auch als eigenständige Fortbildung für Mediatoren/Mediatorinnen und unabhängig von den 200 Stunden möglich.
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