Familienmediation

Familienmediation

Teilnahme-Voraussetzung für dieses Fortbildungsmodul ist die erfolgreiche Absolvierung einer 120-stündigen Mediationsausbildung im oder außerhalb des ITM.

Ziele der Fortbildung/Vertiefung

Die Familienmediation kann Bereiche umfassen, die keinerlei Rechtskenntnisse erfordern. Nur wenn die Konfliktparteien sich nicht einigen können, muss ihnen der Richter z.B. sagen, wie viel Zeit der Vater in den Ferien mit seinem Kind verbringen darf. Für den Bereich der Trennungs- und Scheidungsmediation wird aber vielfach die Meinung vertreten, dass der Mediator zumindest juristische Grundbegriffe kennen muss. Diese Fortbildung wendet sich an alle Mediatoren und Mediatorinnen zur Vermittlung der Grundsätze des Familienrechts bei Trennung und Scheidung.

Inhalt

  • Die Rolle des Rechts in der Familienmediation.
  • Grundsätze des Familienrechts z.B. bei Trennung oder Scheidung.
  • Sensibilisierung für die gesetzlichen Grundlagen.
  • Umgang des Mediators mit Recht.
  • Kinder in der Familienmediation.
  • Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht, Rentenausgleichsrecht.

Methodik

Kurze Impulsreferate. Erläuterungen von Gesetzestexten, auch durch Handouts. Praktische Fälle im Rollenspiel. Praktische Übungen.

Umfang

15 Stunden = 2 Tage
(Samstag 9–18:00 Uhr und Sonntag 9–17:00 Uhr)

Teilnahmebescheinigung.

Mindestteilnehmerzahl: 7

Dozent

Andreas Heintz, Rechtsanwalt und Mediator

Maximale Teilnehmerzahl: 15

 

Ort und Termin

Salesianum, St. Wolfgangsplatz 11, 81669 München, alle S-Bahnen Rosenheimer-Platz

siehe ITM-Nachfolge

 

Investition

440,00 Euro, fällig 3 Tage vor Beginn.  MwSt. entfällt aufgrund Befreiung nach § 4 Nr. 21a; bb USt.

Teilnahmebescheinigung