Die einzelnen Tätigkeitsbereiche:
- Paar-, Ehe- und Familienkonflikte (Familienmediation)
- Wirtschaftsunternehmen mit internen Konflikten (z.B. Unternehmensnachfolge, Struktur, Organisation) oder externen Konflikten (z.B. Kunden, Zulieferer) und für Konflikte in der Arbeitswelt (z.B. Mobbing)
- Mediation in Erbangelegenheiten
- Konflikte im öffentlichen Bereich, z.B. bei der Planung und Realisierung von Projekten im Umweltbereich, im Spannungsfeld von Politik, Verwaltung, Bürgerinitiativen, Interessenverbänden etc.
- Schulen/Universitäten (Schulmediation)
- Interkulturelle Konflikte
- Nachbarschafts- und Stadtteilkonflikte
- Mietkonflikte
- Konflikte in Bausachen
- Der Täter-Opfer-Ausgleich u.v.m.
Mit Unterstützung des vermittelnden, externen Dritten, des Mediators, der sich den Konfliktparteien allparteilich verpflichtet fühlt und der den Prozessverlauf steuert,
- erarbeiten alle am ergebnisoffenen Konflikt Beteiligten in einer für bewusste Wandlungsprozesse offenen Einstellung
- eigenverantwortlich eine fall- und problemspezifische, für die Zukunft tragfähige konstruktive Regelung oder kooperative Lösung des bestehenden Konfliktes zum allseitigen Vorteil.
Praxisbewährt ist es, zunächst ca. 3-4 Mediationssitzungen (maximal 3 Stunden pro Sitzung) vorzusehen und mehrere Tage Abstand zwischen die Sitzungen zu legen.
Wirtschaftsmediationen werden häufig ganztägig innerhalb von 1-2 Tagen durchgeführt.
Mediationen im öffentlichen Bereich erfordern einen wesentlich anderen Zeitrahmen.
Das Honorar des Mediators errechnet sich nach einem zu vereinbarenden Stundensatz oder nach vereinbarter Tagespauschale. In der Mediation gibt es keinen Streitwert wie bei Jura, dessen Festsetzung in sich oft schon konfliktträchtig ist.