Zertifizierung / Anerkennung
Zertifizierung
- Die 120-stündige Ausbildung endet mit dem „Zertifikat Mediator“/“Zertifikat Mediatorin“.
- Dieses Zertifikat können Sie für den vom Mediationsgesetz vorgesehenen Titel „Zertifizierter Mediator/Zertifizierte Mediatorin“ “ nutzen.
- Fortbildungen und Seminare / Workshops schließen mit einer Teilnahmebescheinigung ab.
- Ebenso Inhouse-Ausbildungen und Ausbildungen im Schulbereich, wenn sie in ihrem Umfang unter 120 Stunden bleiben.
Verbands-Anerkennungen/Lizensierung
Sie können auch eine Lizenzierung z.B. “Mediator BM®“/“Mediatorin BM®“ anstreben. Folgende Verbände erkennen ihre Lizenzierungen gegenseitig an:
- BM (Bundesverband Mediation)
- BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation)
- BWMA (Bundesverband in Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt)
- SDM-FSM (Schweizerischer Dachverband Mediation)
- ÖBM (Österreichische Bundesverband Mediation).
Der Weg zur Verbandslizensierung
Für eine Verbandslizenzierung benötigen Sie neben 5 Falldokumentationen und Supervisionsnachweisen insgesamt 200 Stunden Ausbildung. Zusätzlich zu den 120 Stunden müssen Sie weitere 80 Stunden absolvieren:
30 Stunden „Mediationsanaloge Supervision“ (unverzichtbar)
30 Stunden in mindestens zwei frei zu wählenden Anwendungsbereichen (z.B. „Familienmediation“, „Wirtschaftsmediation“).
20 Stunden können Sie in „Intervision“ als Arbeit eigenverantwortlicher Lerngruppen oder in zusätzlicher Supervision absolvieren.
Die Verbands-Anerkennung erfolgt nach Beitritt zu dem jeweiligen Verband. Sie erhalten z.B. den Titel „Mediator BM „, „Mediator BAFM“, usw.